Mit einem heutigen Regierungsbeschluss wird ein interministerieller Rat für das Screening ausländischer Direktinvestitionen eingerichtet. Er wird Anträge auf ausländische Direktinvestitionen in Bulgarien von Investoren prüfen, die in Drittländern außerhalb der EU registriert sind.
Der interministerielle Rat wird die Genehmigung für ausländische Direktinvestitionen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen erteilen oder verweigern.
„Die Möglichkeiten, ein Screening einer bereits getätigten Investition durchzuführen, sind sehr begrenzt und nur in bestimmten Fällen auf Initiative einer zuständigen Behörde möglich, um Subjektivität zu vermeiden“, heißt es im Regierungsbeschluss.
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