Die Stadtstaatsanwaltschaft Sofia hat Berufung gegen die Entscheidung des Sofioter Stadtgerichts eingelegt, das die Auflösung der Bulgarischen Orthodoxen Altstil-Kirche (BOAK) abgelehnt hatte.
Das teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Laut der Beschwerde sieht das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Religionsgemeinschaften vor, dass alle in Bulgarien registrierten Glaubensgemeinschaften verpflichtet sind, eine Änderung ihrer Bezeichnung im Register zu beantragen, sofern diese das Wort „orthodox“ oder davon abgeleitete Begriffe enthält. Die BOAK habe diese gesetzliche Vorgabe nicht fristgerecht erfüllt. Aus diesem Grund beantragten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Religionsdirektion beim Ministerrat die Löschung der BOAK aus dem Register, berichtete die BTA.
Am 16. Dezember 2024 wurde die BOAK auf Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Obersten Kassationsgericht registriert. Am 31. Januar 2025 verabschiedete das Parlament die von der Staatsanwaltschaft zitierten Gesetzesänderungen.
Redakteur: Iwo Iwanow
Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov
Foto: prb.bg
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