Die Mautgebühren pro Kilometer für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie die Höchstgebühr wurden erneut angehoben, entsprechend dem Beschluss der Regierung zur schrittweisen Erhöhung der Tarife.
Die erste Anhebung erfolgte am 1. April, als die Preise um 10 Prozent stiegen. Mit der neuen Erhöhung, die ab heute gilt, beläuft sich der Gesamtanstieg nun auf 20 Prozent. So kostete beispielsweise eine Streckenkarte für einen bestimmten Abschnitt vor dem 1. April 10 Lewa, zwischen dem 1. April und dem 31. August 11 Lewa und ab dem 1. September 12 Lewa.
Geändert wurden auch die Ausgleichsgebühren, die nun dem doppelten Betrag der maximalen Mautgebühr für die jeweilige Fahrzeugkategorie entsprechen.
Redakteurin: Darina Grigorowa
Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov
Foto: BGNES
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