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Soldaten können bis zum Pensionsalter von 57 Jahren in der Armee dienen

Foto: BGNES, Archiv

Die Regierung hat Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Verteidigung und Streitkräfte beschlossen. 

Vorgesehen ist die Einführung der Ausbildung „Militärwesen und Verteidigung“ an Berufskollegs, die den Absolventen Kompetenzen auf Unteroffiziersebene verleiht. Damit wird die Ausbildung der Kollegiaten derjenigen der Offiziersanwärter gleichgestellt.

Abgeschafft wird die bisherige Regelung, nach der ein Soldatenvertrag höchstens dreimal verlängert werden durfte. Künftig können Soldaten und Offiziere Dienstverträge bis zur festgelegten Altersgrenze von 57 Jahren abschließen.

Verbessert wird zudem der Status der Familienangehörigen von entsandten Militärangehörigen oder zivilen Mitarbeitern mit Posten in internationalen Organisationen oder Initiativen, wenn sie den Betroffenen in das Gastland begleiten – analog zur Regelung im Gesetz über den diplomatischen Dienst, berichtet BGNES.

Redakteur: Iwo Iwanow

Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov

Foto: BGNES, Archiv



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