Gemäß der bulgarischen Gesetzgebung werden am Tag der Wahlen die vordem versiegelten Wahllokale vom jeweiligen Vorsitzenden des Wahlvorstandes um Punkt 7.00 Uhr Ortszeit geöffnet. Dazu ist ein Quorum notwendig, d.h. mehr als die Hälfte des Wahlvorstands..