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Das Jahr 2010 im Zeichen der Sozialreform

Foto: Archiv
In diesem Jahr wurden weitere Reformen im sozialen Bereich durchgeführt, die eine Fortsetzung der Reformen des Jahres 2000 sein sollen. Ihr Ziel war die Garantierung der Stabilität des Sozialversicherungs- und Rentensystems sowie der Schutz der Arbeitnehmerrechte. Eine Reihe von Maßnamen sollten den Missbrauch von Zahlungen des Nationalen Versicherungsinstituts unterbinden, der für die Auszahlung von Renten, Arbeitslosen-, Kranken- und Mutterschaftsgeld zuständig ist.

Ein Teil der Novellen betrifft die nicht korrekten Arbeitgeber, die für ihre weiblichen Mitarbeiter einige Monate vor dem Antritt ihres Mutterschaftsurlaubes höhere Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Damit bekommen die Mütter während ihres Mutterschaftsurlaubes mehr Geld. Um das nicht zuzulassen, hat man die Frist über die das Mutterschaftsgeld berechnet wird von 6 auf 12 Monate erhöht. Auf 18 Monate hat man auch den Zeitraum erhöht, der als Grundlage zur Berechnung des Krankengeldes dient. Die Arbeitgeber müssen nun das Krankengeld in den ersten drei Tagen der Krankschreibung anstatt des Nationalen Versicherungsinstituts übernehmen. Damit soll die Zahl der vom Arbeitgeber initiierten falschen Krankschreibungen reduziert werden. Gemeinsame Kontrollen des Nationalen Versicherungsinstituts, der Nationalen Agentur für die Einkünfte und der Hauptarbeitsinspektion waren auf die Aufdeckung von nicht korrekten Arbeitgebern ausgerichtet, die für ihre Arbeiter geringere Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, als die für ihre Löhne fälligen. Damit schädigen sie das Nationale Versicherungsinstitut, aber auch ihre Beschäftigten, die später niedrigere Renten bekommen werden. Die bevorstehende Kriminalisierung der Nichtzahlung der Sozialbeiträge durch Novellen des Strafgesetzbuches soll Arbeitgeber und Arbeitnehmer disziplinieren und die Einkünfte des Nationalen Versicherungsinstituts erhöhen, das ein großes Defizit von einer Milliarde Euro hat.

„Wir mussten diese, wenn auch nicht populäre Maßnamen ergreifen, um einerseits den Missbrauch einzuschränken, und andererseits, die korrekten Arbeitgeber und Versicherten zu stimulieren“, sagte die Leiterin des Nationalen Versicherungsinstituts Christina Mitrewa. „Das ist der Weg, wenn wir das Vertrauen in das System wiederherstellen wollen. Das heißt, es muss das Prinzip gelten und alle sollen in ihren Rechten und Pflichten gleich sein.“

Die sozialen Novellen des Jahres 2010 sollen die Rentenreform des Jahres 2000 fortsetzen, als das Rentenantrittsalter kräftig erhöht und das Dreisäulenprinzip eingeführt wurde. Neben dem gemeinsamen Solidaritätsfonds, wurden die obligatorische Versicherung bei privaten Rentenfonds und eine weitere freiwillige Versicherung bei Rentenfonds eingeführt. Kürzlich verabschiedete die Volksversammlung Novellen des Sozialversicherungskodex. Damit solle laut Christina Mitrewa das Vertrauen in das Sozialversicherungssystem des Landes wiederhergestellt werden. „Eines der wichtigsten langfristigen Ziele ist das Erreichen langfristiger finanzieller Stabilität der Staatlichen Sozialversicherung“, meint Mitrewa.

Um die Einkünfte des Nationalen Versicherungsinstituts zu stabilisieren, steigen die Rentenbeiträge ab dem 1. Januar 2011. Von Anfang 2012 an werden bis 2020 die Rentenbeitragsjahre um 4 Monate jährlich steigen. Dadurch sollen die für den Rentenantritt notwendigen Beitragsjahre bis 2020 von 34 auf 37 Jahre für die Frauen und von 37 auf 40 Jahre für die Männer steigen, was nicht wenig ist, angesichts der niedrigen Lebenserwartung der Bulgaren.

Übersetzung: Vladimir Daskalov
По публикацията работи: Milka Dimitrowa


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