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Rentenreform in Bulgarien geht weiter

Die demographische Krise und die alternde Bevölkerung sind eine Herausforderung für ganz Europa und Bulgarien ist dabei keine Ausnahme. Die Zunahme des Anteiles der älteren Bevölkerung, wenn eine schrumpfende Zahl von Beschäftigten für immer mehr Rentner aufkommen muss, stellt die sozialen Strukturen und den Haushalt des Nationalen Versicherungsinstituts vor eine Prüfung.

2010 war ein Jahr des neuen Wandels im bulgarischen Rentensystem. Die erste Etappe der Veränderungen war im Jahre 2000, als das Drei-Säulen-Modell der Rentenversicherung eingeführt wurde. Dazu gehören die staatliche Rentenversicherung, obligatorische Versicherung in privaten Rentenfonds für die nach 1959 Geborenen, sowie die Möglichkeit einer zusätzlichen freiwilligen Alterssicherung. Die Novellen, die Ende 2010 von der bulgarischen Volksversammlung verabschiedet wurden, sollen das chronische Defizit im Haushalt des Nationalen Versicherungsinstituts durch Stabilisierung des Versicherungssystems abmindern. Bisher wurde das Defizit der Mittel für die Auszahlung der Renten der älteren Bulgaren aus dem Staatshaushalt ausgeglichen, da die Rentenbeiträge der Beschäftigten lediglich 40 % der notwendigen Summen abdecken.

„Was uns für 2010 Sorgen macht, sind die Einkünfte“, sagt die Leiterin des Nationalen Versicherungsinstituts Hristina Mitrewa. „Uns werden rund 115 Millionen Euro an Rentenbeiträgen fehlen. Einige Gründe dafür sind bekannt: ein geschrumpfter Arbeitsmarkt und die Kurzarbeit bei einem nicht kleinen Teil der Beschäftigten wegen der Krise.“

Mit den Novellen im Sozialversicherungskodex, die das Parlament verabschiedet hat, sei die Vision für die Entwicklung des bulgarischen Rentenmodells bis 2035 laut Sozial- und Arbeitsminister Totju Mladenow klar. Das Ziel sei die langfristige Stabilität des Versicherungssystems. Deswegen müssen die Bulgaren seit dem 1. Januar um 1,8 % mehr an Rentenbeiträgen zahlen. Die Beiträge werden im Verhältnis 40:60 zwischen Arbeiter und Arbeitgeber aufgeteilt. Die Selbständigen, die sich selbst versichern, müssen Rentenbeiträge nun über ein Mindesteinkommen von 210 Euro im Monat entrichten. Das soll zum Verschwinden des Mangels an Mitteln bis 2017 führen. Die Bekämpfung des Haushaltsdefizits der Rentenversicherung soll 2011 durch starke Kontrollen und Maßnamen gegen den Missbrauch erfolgen. Das geschieht durch Nichtzahlen von Versicherungsbeiträgen oder Versichern über Einkünfte die wesentlich niedriger als die realen sind. Die vom Parlament beschlossenen Novellen sollen auch die Verluste des Nationalen Versicherungsinstituts durch falsche Krankschreibung reduzieren. Die Arbeitgeber werden 2011 an den ersten drei Krankentagen dem Arbeitgeber 70 % seines durchschnittlichen Tagesverdienstes auszahlen. Ab dem vierten Tag wird das Nationale Versicherungsinstitut das Krankengeld auszahlen. Diese Maßname soll bis Ende des Jahres in Kraft sein, weil die Arbeitgeber bisher anstatt ihre Beschäftigten auf Kurzarbeit zu stellen, sie bewegten sich krankschreiben zu lassen. Damit das Mutterschaftsgeld nicht höher wird, indem die Arbeitgeber die schwangeren Mitarbeiterinnen vor ihren Mutterschaftsurlaub über eine höhere Summe versichern, soll der Zeitraum über den das Mutterschaftsgeld bestimmt wird, von 12 auf 18 Monate erhöht werden. Die bulgarischen Frauen haben den längsten Mutterschaftsurlaub in Europa von 410 Tagen.

Was sehen die neuen Rentenregelungen für die Bulgaren vor? Ab 2012 beginnt die notwendige Beitragsdauer für die meisten künftigen Rentner zu wachsen, bis sie 37 Jahre für die Frauen und 40 Jahre für die Männer erreicht. Jetzt sind es 34 bzw.37 Jahre. Die Rentenbeitragszeit soll jedes Jahr um 4 Monate bis 2020 wachsen. Aber ab 2021 soll auch das Renteneintrittsalter zunehmen bis 63 Jahre für die Frauen und 65 Jahre für die Männer erreicht sind
„Langfristig hoffen wir das Vertrauen zum sozialen Versicherungssystem allmählich wiederzugewinnen. Falls sich diese langfristige Rentenstrategie erfüllt, werden wir eines der guten Rentenmodelle in Europa haben,“ sagt Hristina Mitrewa weiter.

Die Novellen sehen vor, dass das Nichtbezahlen von Sozialversicherungsbeiträgen strafrechtlich verfolgt wird. Das ist ein Teil der Strategie zur Sicherung der Stabilität und wirkt sich bereits auf Arbeitgeber und Arbeiter aus. Die Ende 2010 verabschiedeten Novellen des Sozialversicherungskodex sehen auch vor, dass bis 2014 die Begrenzung eines Rentenmaximums von 350 Euro im Monat aufgehoben wird. Es bleibt die Möglichkeit zusätzliche Beitragsjahre zu kaufen, bis zu fünf Jahren. Dabei muss man aber die gesamte Summe auf einmal bezahlen, und nicht wie bisher in Raten.

Übersetzung: Vladimir Daskalov
По публикацията работи: Milka Dimitrowa


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