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Handelsketten müssen bulgarische Waren anbieten

Foto: BGNES

In Unterstützung der bulgarischen Hersteller hat die Regierung beschlossen, die Handelsketten zu verpflichten, Waren bulgarischer Produzenten anzubieten. Das gilt insbesondere für Milch und Milcherzeugnisse, Fisch und Fischprodukte, Frischfleisch, Eier, Honig, Saison-Obst- und Gemüse. Diese müssen als bulgarische Waren besonders gekennzeichnet und an geeignet Orten ausgestellt werden. Diese Maßnahme gilt für alle Selbstbedienungsgeschäfte, die in mehr als drei Regionen des Landes Filialen besitzen.



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