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Apostille innerhalb von 8 Geschäftsstunden erhältlich

Außenministerium
Foto: mfa.bg

Eine Beglaubigung per Apostille hat innerhalb von acht Arbeitsstunden zu erfolgen. Wenn objektive Umstände eine Verlängerung der Frist erforderlich machen, kann die Legalisierung bis zu zwei Werktage dauern. Nach einer Überprüfung durch „geheime Kunden“ wurde festgestellt, dass die regionalen Verwaltungen, das Außenministerium und die Justiz bei der Erbringung des Dienstes unterschiedliche Fristen von 3 bis 30 Tagen vorsehen. Deshalb vereinheitlicht die Regierung die Fristen. Die Maßnahme steht im Einklang mit der Priorität der Regierung, den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu verringern.



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