Der parlamentarische Rechtsausschuss hat die Änderungen des Gesundheitsgesetzes angenommen. Sie sollen die Maßnahmen nach dem Ende des Notstands am 13. Mai regeln. Im Falle eines Seuchenrisikos werde die Regierung und nicht der Gesundheitsminister darüber bestimmen, ob im Land oder in einzelnen Regionen der Notstand ausgerufen wird. Die Verordnung kann beim Obersten Verwaltungsgericht angefochten werden. Die Bußgelder für Verstöße gegen die Epidemie-Regeln bleiben erhalten.
Aufgrund der Krise in diesem Jahr haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 60 Tage unbezahlten Urlaub, der als Dienstzeit angerechnet wird.
Über die Novellen zum Gesundheitsgesetz soll am Dienstag, den 12. Mai, im Parlament in zweiter Lesung abgestimmt werden, die dann am 14. Mai in Kraft treten sollen.
Nach den vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober hat die Zentrale Wahlkommission (ZIK) nach der Bearbeitung von 100 Prozent der Wahlprotokolle eine Zwischenbilanz veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass acht politische Formationen in das..
Am 29. und 30. Oktober veranstaltet das Institut für Agrarökonomie eine internationale wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Gebiete im Kontext des Klimawandels“. Schwerpunkte des Forums im Sofia Expo..
Im Rahmen einer speziellen Zeremonie werden heute unseren Geigenvirtuosen Swetlin Russew und Lija Petrowa eine Stradivari-Geige aus dem Jahr 1716 und eine Guarneri-del-Gesù-Geige aus dem Jahr 1733 aus dem Besitz des bulgarischen Staates überreicht...