Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat das deutsche Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die administrative Verwendung abgelaufener persönlicher Dokumente von Ausländern, einschließlich bulgarischer Staatsbürger, im Hoheitsgebiet des Landes bis Ende 2020 verlängert.
Bulgarische Personalausweise und Pässe mit abgelaufener Gültigkeit nach dem 13. März 2020 werden in Deutschland bis zum 31. Dezember 2020 für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung anerkannt. Bulgarische Staatsbürger, die beabsichtigen, Deutschland bis zum 31. Oktober mit abgelaufenen persönlichen Dokumenten per Flugzeug zu verlassen, sollten sich im Voraus über die Politik der jeweiligen Fluggesellschaft diesbezüglich informieren, da sie möglicherweise nicht an Bord gelassen werden, informiert das bulgarische Außenministerium.
Nach den vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober hat die Zentrale Wahlkommission (ZIK) nach der Bearbeitung von 100 Prozent der Wahlprotokolle eine Zwischenbilanz veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass acht politische Formationen in das..
Am 29. und 30. Oktober veranstaltet das Institut für Agrarökonomie eine internationale wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Gebiete im Kontext des Klimawandels“. Schwerpunkte des Forums im Sofia Expo..
Im Rahmen einer speziellen Zeremonie werden heute unseren Geigenvirtuosen Swetlin Russew und Lija Petrowa eine Stradivari-Geige aus dem Jahr 1716 und eine Guarneri-del-Gesù-Geige aus dem Jahr 1733 aus dem Besitz des bulgarischen Staates überreicht...