Das Oberste Verwaltungsgericht entschied, dass die Einziehung unbezahlter Verkehrsstrafen an den Grenzenübergangsstellen „Kulata-Promachonas“ und „Ilinden-Exochi“ gesetzwidrig ist, informierte das Presseamt des Gerichts. Das Urteil ist endgültig und es kann keine weitere Berufung eingelegt werden.
In der Begründung des Gerichtsentscheids heißt es: „Entsprechend der Gerichtspraxis des Verfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union stellt der Sachverhalt, dass der Staat nicht in der Lage ist, verhängte Geldstrafen einzuziehen, kein Grund dar, Personen an der Ausreise zu hindern.“Die Flüchtlings- und Migrationsströme werden nicht abreißen, und in Bulgarien fehlt eine einheitliche nationale Politik zu diesen Fragen. Das erklärte Vizepräsidentin Ilijana Jotowa bei Rundtischgesprächen in der Sofioter Universität „Hl. Kliment..
Die Zusammenarbeit zwischen bulgarischen und chinesischen Wissenschaftlern wurde heute in Sofia auf einem Forum von Vertretern der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften, der Regierung, Ökonomen und Vertretern der Zivilgesellschaft erörtert. Die..
Unter dem Motto „NEIN zur Spaltung der arbeitenden Menschen! JA zu höheren Einkommen!“ organisiert die Konföderation der unabhängigen Gewerkschaften in Bulgarien (KNSB) einen Protest vor dem Hintereingang der Volksversammlung. Die Aktion erfolgt im..