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Einziehung unbezahlter Strafen an der Grenze ungesetzlich

Foto: Archiv BGNES

Das Oberste Verwaltungsgericht entschied, dass die Einziehung unbezahlter Verkehrsstrafen an den Grenzenübergangsstellen „Kulata-Promachonas“ und „Ilinden-Exochi“ gesetzwidrig ist, informierte das Presseamt des Gerichts. Das Urteil ist endgültig und es kann keine weitere Berufung eingelegt werden.

In der Begründung des Gerichtsentscheids heißt es: „Entsprechend der Gerichtspraxis des Verfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union stellt der Sachverhalt, dass der Staat nicht in der  Lage ist, verhängte Geldstrafen einzuziehen, kein Grund dar, Personen an der Ausreise zu hindern.“


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