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Familien können bis 2023 Kinderbetreuung beantragen

Foto: Archiv

Arbeitslose Eltern und diejenigen, die nach dem ersten oder zweiten Jahr der Mutterschaft wieder arbeiten möchten, können für ihre Kinder eine staatliche Kinderbetreuung beantragen. 
Das Eltern-in-Beschäftigung-Programm der Arbeitsagentur wurde bis 2023 verlängert, wobei dafür zusätzlich 7,6 Mio. Euro bereitgestellt wurden. Ein Babysitter, der vom Arbeitsamt oder ein Verwandter der Familie sein kann, kann für bis zu 18 Monate eingestellt werden. Eltern von Kindern bis zu 5 Jahren, die in keiner Krippe oder Kindergarten eingeschrieben sind, können bis zu 8 Stunden am Tag einen Babysitter beantragen und die Eltern mit drei oder mehr Kindern im Alter bis zu 12 Jahren, die Kindergärten oder Schulen besuchen, bis zu 4 Stunden. Sollten die Mutter oder der Vater der Kinder arbeitslos sein, müssen sie innerhalb von vier Monaten nach Genehmigung durch das Programm eine Arbeit aufnehmen.



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