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Personen unter Quarantäne dürfen nicht wählen gehen

Foto: BGNES

Laut Wahlgesetz erlauben die mobilen Wahlurnen den unter Quarantäne gestellten Personen eine Stimmeabgabe nicht. Das sagte Alexander Andreew, Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission gegenüber BNR.

Ihm zufolge kann die Wahlbeteiligung aufgrund der Pandemie nicht vorhergesagt werden. Personen unter Quarantäne dürfen nicht wählen gehen, und das Parlament muss Änderungen des Wahlgesetzes in Betracht ziehen, um dieses Problem zu lösen, forderte der Chef der Zentralen Wahlkommission.

„Wahlen während einer Pandemie sind eine Herausforderung. Es sind Maßnahmen erforderlich, um die Wahlen zu ermöglichen und gleichzeitig die Ausbreitung der Infektion zu begrenzen", betonte Andreew.




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