Bulgarien wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen öffentlichen Äußerungen des Vorsitzenden der nationalistischen Partei „Attacke“ Wolen Siderow verurteilt, die von bulgarischen Gerichten nicht als diskriminierend eingestuft wurden. Es handelt sich um Reden von Siderow vor 15 Jahren, als er zum Abgeordneten gewählt wurde, berichtete unsere Gerichtsreporterin Sylvia Welikowa. Die Urteile beziehen sich auf zwei Verfahren im Zusammenhang mit systematischen antisemitischen und Roma-feindlichen Statements von Siderow.
Zu beiden Verfahren wurde keine Entschädigung zugesprochen. Bulgarien wurde verurteilt, nur die Verfahrensosten zu tragen, die sich auf fast 5.700 Euro belaufen.
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