Bis zum 10. März müssen die Parteien und Koalitionen, die an den Parlamentswahlen teilnehmen, gemäß Art. 171, Abs. 2 des Wahlgesetzes beim Rechnungshof Informationen über ihre Spender, deren vollständigen Namen, Personenkennzahl und Anschrift sowie über Art, Zweck, Höhe oder Wert der getätigten Spenden einreichen. Die Namen juristischer Personen und Einzelunternehmer sowie Art, Zweck, Höhe oder Wert der gemachten Spenden müssen ebenfalls angeführt werden. Falls die Spenden den Mindestlohn übertreffen, muss die Herkunft der Mittel angegeben werden. Die Teilnehmer an den Parlamentswahlen müssen auch die Namen der Soziologie-, Werbe- und PR-Agenturen nennen, mit denen sie zusammenarbeiten.
Nach Medienberichten, darunter Behauptungen der ungarischen Website Telex, dass ein in Bulgarien eingetragenes Unternehmen die libanesische Hisbollah-Organisation mit Pagern beliefert habe, die gleichzeitig im Libanon und in Syrien explodierten und..
„Nach einer langen Reise von der Hauptstadt Sanaa in die Hafenstadt Hudaida ist es mir gelungen, die beiden Bulgaren im Jemen zu treffen“, sagte die bulgarische Europaabgeordnete Elena Jontschewa. Das Treffen fand vor dem Schiff „Galaxy Leader“,..
Das internationale Folklorefestival „Meer aus Rhythmen“ findet von heute bis zum 23. September in der Schwarzmeerstadt Baltschik statt. Mehr als 1.200 Künstler haben sich für die Teilnahme an dem Festival angemeldet, das Wettbewerbscharakter..