Bis zum 10. März müssen die Parteien und Koalitionen, die an den Parlamentswahlen teilnehmen, gemäß Art. 171, Abs. 2 des Wahlgesetzes beim Rechnungshof Informationen über ihre Spender, deren vollständigen Namen, Personenkennzahl und Anschrift sowie über Art, Zweck, Höhe oder Wert der getätigten Spenden einreichen. Die Namen juristischer Personen und Einzelunternehmer sowie Art, Zweck, Höhe oder Wert der gemachten Spenden müssen ebenfalls angeführt werden. Falls die Spenden den Mindestlohn übertreffen, muss die Herkunft der Mittel angegeben werden. Die Teilnehmer an den Parlamentswahlen müssen auch die Namen der Soziologie-, Werbe- und PR-Agenturen nennen, mit denen sie zusammenarbeiten.
Am Donnerstag wird es sonnig und sommerlich warm sein, mit Höchsttemperaturen zwischen 26 und 31°C, in Sofia um die 27°C. An der Schwarzmeerküste wird es ebenfalls überwiegend sonnig sein. Es wird ein leichter bis mäßiger Wind aus Süd-Südost..
Bei der Zentralen Wahlkommission (ZIK) wurden die Nummern der Parteien und Koalitionen ausgelost, die bei den vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober auf dem Stimmzettel erscheinen. Die Koalition GERB-SDS tritt mit der Nummer 18 an, die..
In Plowdiw, der zweitgrößten Stadt Bulgariens, wurde die 78. Internationale Technische Messe eröffnet. Über 230 Unternehmen - direkte Hersteller und Handelsvertreter aus 25 Ländern - nehmen an dem Forum teil, das bis zum 28. September dauert...