Alle unverpackten Lebensmittel, die den Endverbraucher erreichen, müssen gekennzeichnet werden. Das sieht die vom Ministerrat gebilligte Lebensmittelinformationsverordnung vor.
Die Anforderungen gelten für den direkten Verkauf von unverpackten Lebensmitteln an den Endverbraucher sowie für solche, die von Catering-Betrieben angeboten werden, in denen die Produkte nicht vorverpackt sind.
Auf den Etiketten müssen der Name des Produkts, das Haltbarkeitsdatum und Informationen über den Unternehmer angegeben sein, der die Lebensmittel auf dem Markt anbietet. Der Verbraucher soll auch die Möglichkeit haben, Informationen über den Inhalt des Produkts zu erhalten, berichtete unsere Reporterin Mira Stefanowa.
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Am 29. und 30. Oktober veranstaltet das Institut für Agrarökonomie eine internationale wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Gebiete im Kontext des Klimawandels“. Schwerpunkte des Forums im Sofia Expo..
Im Rahmen einer speziellen Zeremonie werden heute unseren Geigenvirtuosen Swetlin Russew und Lija Petrowa eine Stradivari-Geige aus dem Jahr 1716 und eine Guarneri-del-Gesù-Geige aus dem Jahr 1733 aus dem Besitz des bulgarischen Staates überreicht...