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In 9.390 Wahllokalen wird mit Wahlgeräten abgestimmt

Foto: BGNES

In 9.390 Wahllokalen von insgesamt etwas mehr als 11.000 ist eine Stimmabgabe mittels Wahlgeräten möglich.

Der Stimmzettel umfasst drei Bildschirmseiten. Jedes Wahllokal verfügt über 3 Karten, die zur Abstimmung mittels den Geräten notwendig sind. Mit einer Karte kann jedoch nicht zwei Mal nacheinander gewählt werden.

Der vom Wahlgerät ausgestellte Zettel wird in einer getrennten Wahlurne eingeworfen, die speziell für die Maschinenwahl vorgesehen ist. Über 2.000 Techniker kümmern sich darum, dass die Wahlgeräte am Wahltag zuverlässig funktionieren.

Bei der Eröffnung des Wahltags druckt ein Mitglied der Zentralen Wahlkommission ein Erstprotokoll aus, das keine Abstimmungen aufweisen darf. Am Ende des Wahltags wird dann ein Abschlussprotokoll mit allen Ergebnissen ausgedruckt.

Der Papier-Stimmzettel ist rund 60 Zentimeter lang. Dieser für eine Abstimmung im Ausland besitzen keine Kästchen für eine präferentielle Abstimmung, da dort nur Parteien und Koalitionen gewählt werden.




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