Das Verfassungsgericht erklärte die gesetzlichen Bestimmungen für verfassungswidrig, die den Parteien den Erhalt von unbegrenzten Spenden durch Einzel- und juristische Personen ermöglicht haben.
Die Änderung wurde durch zeitweilige und endgültige Bestimmungen des Gesetztes über den Staatshaushalt 2019 eingeführt, wonach Präsident Rumen Radew das Verfassungsgericht angerufen hat.
Die Änderungen wurden von der 44. Volksversammlung im Rahmen eines Streits über die Parteispenden vorgenommen. Die Abgeordneten hatten sich zunächst auf eine Senkung der staatlichen Zuschüsse von 11 Lewa auf 1 Lew pro Wählerstimme geeinigt, führten später aber unbegrenzte Parteispenden ein. Anschließend wurde ein Zuschuss von 8 Lewa pro Wählerstimme beschlossen, aber der Text über die unbegrenzten Spenden blieb unverändert, berichtete unsere Reporterin Silvia Welikowa.
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