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Novellen zum Wahlgesetz

Foto: BGNES

Die Zentralen Wahlkommission soll von 20 auf 15 Mitglieder reduziert werden, wurde vom Parlamentarischen Rechtsausschuss in zweiter Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlgesetzes beschlossen. Die Mitglieder werden per Dekret des Staatsoberhauptes auf Vorschlag der im Parlament vertretenen Parteien und Koalitionen ernannt.
In allen Wahllokalen im In- und Ausland mit 300 Wählern soll nur maschinell abgestimmt werden. Nur in Ausnahmefällen kann in den sogenannten großen Wahllokalen auch mit Stimmzetteln gewählt werden. Der Vorschlag der Partei „Es gibt ein solches Volk“ für eine Briefwahl im Ausland wurde nicht angenommen.
Es wurde entschieden ein Wahllokal „Ausland“ einzuführen, so dass die Wahllokale 32 an der Zahl sind.
Bei der Auszählung der Stimmen in den Wahllokalen soll es künftig eine Videoüberwachung geben, informierte unsere Reporterin Silwia Welikowa.
Der Rechtsausschuss hat ferner beschlossen, die Beschränkungen für die Anzahl der Wahllokale im Ausland aufzuheben. Solche wurden von GERB und der Patriotischen Front 2016 eingeführt.
Über die Novellen zum Wahlgesetz soll morgen im Plenarsaal abgestimmt werden.



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