Die bulgarischen Bürger, die sich am 11. Juli, an dem die vorgezogenen Parlamentswahlen in Bulgarien stattfinden werden, in Urlaub innerhalb des Landes befinden, werden nicht wählen gehen können, wenn sie nicht im Einwohnermeldeamt am Urlaubsort eingeschrieben sind, hieß es aus der zentralen Wahlkommission. Als Ursache wird die langwierige Einschreibungsprozedur für einen vorübergehenden Aufenthalt angegeben. „Das Gesetz lässt eine solche Einschreibung zu, ist aber in der Praxis nicht möglich“, äußerte die Sprecherin der Zentralen Wahlkommission Rossitza Matewa.
Sie erinnerte daran, dass die Frist zur Beantragung einer Wahlbeteiligung an einem Ort, verschieden vom ständigen Wohnsitz, an diesem Samstag, den 26. Juni ablaufe.Die Dokumentarausstellung „Auferstehung der Freiheit“ wird heute um 16:00 Uhr im Stadtgarten von Sofia eröffnet. Die Ausstellung ist dem Nationalfeiertag am 3. März gewidmet, an dem die Befreiung Bulgariens von der osmanischen Fremdherrschaft..
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