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Urlauber werden nicht wählen können

Rossitza Matewa
Foto: BGNES

Die bulgarischen Bürger, die sich am 11. Juli, an dem die vorgezogenen Parlamentswahlen in Bulgarien stattfinden werden, in Urlaub innerhalb des Landes befinden, werden nicht wählen gehen können, wenn sie nicht im Einwohnermeldeamt am Urlaubsort eingeschrieben sind, hieß es aus der zentralen Wahlkommission. Als Ursache wird die langwierige Einschreibungsprozedur für einen vorübergehenden Aufenthalt angegeben. „Das Gesetz lässt eine solche Einschreibung zu, ist aber in der Praxis nicht möglich“, äußerte die Sprecherin der Zentralen Wahlkommission Rossitza Matewa.

Sie erinnerte daran, dass die Frist zur Beantragung einer Wahlbeteiligung an einem Ort, verschieden vom ständigen Wohnsitz, an diesem Samstag, den 26. Juni ablaufe.


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