„Wir haben schon immer empfohlen, dass bulgarische Bürger, die im Land Urlaub machen und im Einwohnermeldeamt am Urlaubsort nicht eingetragen sind, am einfachsten im Ausland wählen gehen sollen, falls sie sich am Wahltag nahe der Landesgrenze befinden sollten“, äußerte in einem Interview für den Fernsehsender Nova TV Rossitza Matewa, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin der Zentralen Wahlkommission. Sie musste zugeben, dass bulgarische Bürger leichter im Ausland wählen können, als am Urlaubsort. Daher appellierte sie an eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes, da die wahlberechtigten Bürger, die in Bulgarien leben, nur dann an einem anderen Ort (in Bulgarien, der nicht ihr ständiger Wohnsitz ist) wählen können, wenn sie im dortigen Einwohnermeldeamt eingetragen sind, was längere Zeit beanspruche und am Wahltag (ein Sonntag) nicht vorgenommen werden könne.
In Bezug auf etwaige Wahlsabotagen durch Wähler, beispielsweise übermäßig langer Aufenthalt in der Wahlkabine, schlägt Matewa vor, dass das Wahlgerät nach 5 Minuten automatisch abgeschaltet werden solle.
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