Die Stimmabgabe mittels Wahlgeräten sei nicht verfassungswidrig, sagte das bulgarische Verfassungsgericht. Fünf der 12 Richter unterzeichneten diese Entscheidung mit Vorbehalt. Laut Beschluss sei der Stimmzettel für die maschinelle Stimmabgabe wie der auf Papier gestaltet. „Der Stimmzettel für die maschinelle Stimmabgabe ist seiner Natur nach nichts anderes als die Übertragung und Visualisierung des Textes des Papierstimmzettels auf elektronische Medien“, meint das Gros der Verfassungsrichter, die die Rechte der Wähler nicht verletzt sehen.
Auch die Einwände der GERB-Partei gegen die Regeln zur Aufstellung der Zentralen Wahlkommission wurden zurückgewiesen.
Es werde keine Neuauszählung der Stimmzettel der letzten Parlamentswahlen vom Oktober 2024 geben , ließ die Zentrale Wahlkommission (ZWK) wissen. Zuvor hatte das Verfassungsgericht eine Neuauszählung der Ergebnisse der Parlamentswahlen angeordnet..
Für heute ist ein dritter Boykott der Lebensmittelketten angekündigt. Die Organisatoren rufen dieses Mal auf, nicht nur die Lebensmittelketten zu boykottieren, sondern auch die Banken. Die Organisationen, die hinter der Initiative stehen, laden die..
Zum 31. Mal in Folge verleiht der Verband „Made in Bulgaria - Union of Small and Medium Business“ heute Abend um 18:00 Uhr Ortszeit die "Goldene Marteniza". Die Auszeichnung wurde von Made in Bulgaria ins Leben gerufen, um die bulgarische Produktion..