Simeon von Sachsen, Coburg und Gotha und seine Schwester Marie Louise Chrobok haben Bulgarien seit 2009 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen eines Moratoriums für ihren Besitz verklagt. Eine Entschädigung wurde dem ehemaligen König und Ministerpräsidenten jedoch nicht zugesprochen. Bulgarien wurde der Verletzung von Eigentumsrechten für schuldig befunden, weil das Moratorium die kommerzielle Nutzung ihrer Wälder verboten hat. Auch ihr Recht auf ein faires Verfahren wurde verletzt.
Das Straßburger Gericht wies die Ansprüche auf eine Restitution der Jagdschlösser in Sitnjakowo und Saragjol zurück. Beide Parteien können innerhalb von 3 Monaten bei der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs Berufung gegen das Urteil einlegen.
Die Änderungen am Wiederaufbau- und Nachhaltigkeitsplan müssen spätestens bis zum 15.-20. Oktober übermittelt werden, damit die Europäische Kommission sie akzeptiert und Bulgarien keine Mittel verliert. Das gab Finanzministerin Ljudmila Petkowa..
Mehr als 250 Weine nehmen in diesem Jahr am 12. Festival für Wein und Kulturerbe „Augustiada“ in Stara Sagora teil. Es wird heute um 17.30 Uhr mit einer Parade der Anwärterinnen auf die Königin von Augustiada, Folkloregruppen und dem Verein..
Zum ersten Mal seit 38 Jahren hat der Bevölkerungsschwund in Bulgarien fast aufgehört. 2023 betrug der Bevölkerungsrückgang nur noch 0,3 Prozent oder 2.229 Personen. Das geht aus dem Bericht der Regierung über die Umsetzung der Strategie für..