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„Bulgarischer Sommer“ von Parlamentswahlen ausgeschlossen

Foto: Facebook/Wassil Bozhkow

Das Oberste Verwaltungsgericht hat die Berufung der Bürgerplattform „Bulgarischer Sommer“ gegen die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission (ZWK) abgelehnt, die die Registrierung der Partei für die Parlamentswahlen am 14. November 2021 verweigert. abgelehnt. 
Im Zusammenhang mit dem nach Dubai geflüchteten Glücksspielchef Wasil Bozhkow habe die ZWK gesetzeskonform gehandelt, da die erforderliche Bescheinigung für ein aktuelles Bankkonto der Bewerbung des "Bulgarischen Sommers" nicht beigelegt wurde. Der Beschluss ist endgültig.



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