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Ab heute tritt das „grüne Zertifikat“ in Kraft

Foto: BGNES

Am 21. Oktober um null Uhr Ortszeit trat die Verordnung des Gesundheitsministers Stojtscho Katzarow in Kraft, mit der ein „grünes Corona-Zertifikat“ eingeführt wird. Ein solches Dokument muss vorgelegt werden, um große Geschäfte (mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften), Restaurants, Diskotheken, Kinos, Theater und Museen besuchen zu können. Für das Betreten von Lebensmittelgeschäften, Banken, Apotheken und öffentlicher Verkehrsmitteln ist keine Bescheinigung erforderlich. Die Maßnahme gilt ferner nicht für Verwaltungsinstitutionen und Kirchen.




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