Der Begriff „Geschlecht“ sei laut Verfassung nur im biologischen Sinne zu verstehen, hat das Verfassungsgericht mit 11 Ja-Stimmen geurteilt. Nur Georgi Angelow war dagegen, teilte das Gericht mit.
Die Frage: „Wie ist der in der Verfassung verwendete Begriff „Geschlecht“ zu verstehen und hat er eine andere Bedeutung als das biologische Geschlecht?“, wurde den Verfassungsrichtern von der Zivilkammer des Obersten Kassationsgerichtshofs vorgelegt.
Der Verfassungsgerichtshof wird seine Motive bekannt geben. Man geht davon aus, dass so Geschlechterfrage erstmals auch im Kontext der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und des Gerichtshofs der Europäischen Union analysiert wird.
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