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Direkte Zusammenarbeit zwischen Europäischer Staatsanwaltschaft und bulgarischen Zoll- und Polizeibehörden

Foto: eppo.europa.eu

Das Innenministerium und die Zollbehörde können sich nun direkt an die Europäische Staatsanwaltschaft zu eingeleiteten Strafverfahren wenden. Bisher hatte nur die Oberste Kassationsstaatsanwaltschaft diese Möglichkeit. Die beiden Institutionen können die Europäische Staatsanwaltschaft direkt benachrichtigen, so dass sie prüfen kann, ob die Interessen und die Finanzierung durch die EU betroffen sind. Sollte es so sein, hat die Europäische Staatsanwaltschaft das Recht, ein Verfahren und eigene Ermittlungen einzuleiten.
Der direkte Kontakt der Europäischen Staatsanwaltschaft mit den bulgarischen Zoll- und Polizeibehörden wurde von der europäischen Generalstaatsanwätin Laura Kövesi persönlich beantragt und vom bulgarischen Staat genehmigt.



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