Die Vereinigung für nordmazedonisch-bulgarische Freundschaft in Skopje hat beim Verfassungsgericht von Nordmazedonien Klage gegen die Änderungen des Vereins- und Stiftungsgesetzes erhoben. Die Änderungen verbieten die Gründung und Registrierung von Organisationen auf Namen von Personen, die von der nordmazedonischen Staatsideologie als „faschistisch“ und feindselig eingestuft werden. Die Änderungen sind rückwirkend und schaffen Rechtsunsicherheit und schränken das verfassungsmäßige Vereinigungsrecht der Bürger ein, argumentiert die Vereinigung. Den Vereinen wurde eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um sich mit den Behörden auf Namen, Symbole, Programm, Statuten und Ziele zu einigen. Die Verbote richten sich direkt gegen die bulgarischen Kulturklubs in Bitola und Ochrid, die die Namen Iwan Michajlow und Zar Boris III. tragen.
Der Ministerrat hat den Entwurf eines Spendenabkommens zwischen der Weltgesundheitsorganisation WHO und Bulgarien über einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 100.000 Euro zur Unterstützung der Aktivitäten der Organisation im Gazastreifen genehmigt...
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Die Abschaffung der Landgrenzen für Bulgarien und Rumänien im Schengen-Raum wird in wenigen Wochen Realität sein, glaubt EU-Innenkommissarin Ylva..
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