Der Ministerrat hat beschlossen, die Gültigkeit seines Beschlusses vom 10. März 2022 über die Gewährung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine um ein Jahr bis zum 4. März 2024 zu verlängern.
Das geschieht im Einklang mit dem Beschluss der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Gültigkeit der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz.
In diesem Zusammenhang ist eine Neuregistrierung von aus der Ukraine vertriebenen Personen erforderlich, die Anfang Februar 2023 beginnt und bis zum 31. März 2023 andauert.
Nach den vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober hat die Zentrale Wahlkommission (ZIK) nach der Bearbeitung von 100 Prozent der Wahlprotokolle eine Zwischenbilanz veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass acht politische Formationen in das..
Am 29. und 30. Oktober veranstaltet das Institut für Agrarökonomie eine internationale wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Gebiete im Kontext des Klimawandels“. Schwerpunkte des Forums im Sofia Expo..
Im Rahmen einer speziellen Zeremonie werden heute unseren Geigenvirtuosen Swetlin Russew und Lija Petrowa eine Stradivari-Geige aus dem Jahr 1716 und eine Guarneri-del-Gesù-Geige aus dem Jahr 1733 aus dem Besitz des bulgarischen Staates überreicht...