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Justizminister Sarkow: Es besteht kein Grund, die Wahlen zu annullieren

Krum Sarkow
Foto: BGNES

„Trotz der fehlerhaften Sektionsprotokolle gibt es keinen Grund für die Annullierung der Wahlen für die 49. Volksversammlung“, erklärte der amtierende Justizminister Krum Sarkow. 

Ihm zufolge sind die bekritzelten Protokolle und ungültigen Stimmzettel bei den vorgezogenen Parlamentswahlen am 2. April eine Folge der Wiedereinführung von Papierstimmzetteln und nicht der Organisation der Wahlen. 

Er erinnerte die Journalisten auch daran, dass die Parteien die Ergebnisse anerkennen. 

„Wir warten auf die Analyse der Zentralen Wahlkommission und des öffentlichen Rates bei der Zentralen Wahlkommission und ich hoffe, dass das nächste Parlament diese Analyse sorgfältig lesen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen wird“, sagte Minister Sarkow.



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