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Der Rahmen des Staatshaushaltsentwurfs für 2023

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Das Finanzministerium hat den Staatshaushaltsentwurf für 2023 veröffentlicht, in dem von einer Inflation von 5,6 % bis Jahresende ausgegangen wird. Das prognostizierte Wachstum von BIP beträgt 1,8 % und gründet sich auf einen Anstieg des Exports und Verbrauchs. Das Haushaltsdefizit soll nicht über 3 % hinausgehen. In der Einkommenspolitik ist vorgesehen, den Mindestlohn ab dem 1. Januar 2023 rückwirkend von 357 Euro auf 392 Euro zu erhöhen. Die Renten sollen ab 1. Juli um 12 % angehoben werden. Bis 2025 soll es keine Erhöhung der Steuern und Sozialabgaben geben. Erwartet werde eine bessere Einnahmenerhebung. Die Haushaltseinnahmen werden auf 34.911 Mrd. veranschlagt, die Ausgaben auf 37 212 Mrd. Euro oder 40,1 % vom BIP.
Es wird außerdem vorgesehen, die Zahlungen im zweiten Jahr des Mutterschaftsurlaubs rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 zu erhöhen und sie dem Mindestlohn anzugleichen. Das bedeutet eine Erhöhung von 357 Euro auf 392 Euro.
Es wird erwartet, dass der Haushaltsentwurf von der Regierung bis Ende Juni angenommen, im Juli vom Parlament abgesegnet und ab dem 1. August in Kraft treten wird. 



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