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Oberster Justizrat setzt Verfahren zur Wahl eines neuen Generalstaatsanwalts aus

Foto: BGNES

Der Oberste Justizrat hat einstimmig die Wahl eines neuen Generalstaatsanwalts bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht ausgesetzt. 

Die Wahl soll wieder aufgenommen werden, nachdem das Gericht über den Antrag des ehemaligen Generalstaatsanwalts Iwan Geschew entschieden hat, worin er fordert, dass mehrere Bestimmungen der Strafprozessordnung für verfassungswidrig erklärt werden, darunter die reduzierte Mehrheit bei der Wahl und Absetzung des Generalstaatsanwalts.



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