Das Verfahren, mit dem ein Adoptivkind Zugang zu Informationen über seine Herkunft und seine biologischen Eltern erhält, wurde vereinfacht.
Künftig können Adoptivkinder und Adoptiveltern Informationen über die Herkunft per Gerichtsbeschluss erfahren. Die bisherige gesetzliche Regelung, wonach das nur unter wichtigen Umständen möglich war, entfällt.
Das haben die Abgeordneten mit einer Änderung des Familiengesetzes beschlossen.
Außerdem soll beim Ministerium für Arbeit und Soziales ein nationales Informationssystem für Volladoption eingerichtet werden, in dem die Adoptionsbewerber registriert werden.
Es erfasst aber nicht die internationale Adoption, da diese in die Zuständigkeit des Justizministeriums fällt.
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