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Verfassungsgericht will Einspruch von Präsident und Opposition gegen Verfassungsänderungen prüfen

Foto: www.prb.bg

Das Verfassungsgericht hat die Berufungen von Präsident Rumen Radew und 48 Abgeordneten der Opposition gegen die Änderungen des Grundgesetzes zur Verhandlung zugelassen. Nachdem es festgestellt hat, dass sich beide inhaltlich ähneln, hat es sie einer gemeinsamen Prüfung und Entscheidung unterziehen.

Es sollen die Stellungnahmen aller am Fall interessierten Parteien eingeholt werden.

Nach ihrer Auswertung durch drei Richter-Berichterstatter, wird sich das Verfassungsgericht damit befassen.

Frühestens Mitte des Jahres wird sich zeigen, ob sich unter den Texten der sechsten Verfassungsänderung solche befinden, die dem Grundgesetz widersprechen.




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