Wenn der Mobilfunkbetreiber eine Indexierung an die Inflation ankündigt, haben wir das Recht, die Mobilfunkdienste zu kündigen, ohne Strafgebühren zahlen zu müssen, berichtete BNT.
Stoil Alipiew, Vorsitzender der Verbraucherschutzkommission, sagte gegenüber BNT, dass nach den Treffen zwischen der Verbraucherschutzkommission und den Telekommunikationsunternehmen eine Vereinbarung unterzeichnet wurde, die die Möglichkeiten der Kündigung von Verträgen ohne Vertragsstrafen regelt.
Demnach können die Verbraucher ab 2025 im Falle einer Indexierung innerhalb von 30 Tagen den mit dem Mobilfunkbetreiber abgeschlossenen Vertrag ohne jegliche Bedingungen und ohne Zahlung von Strafen kündigen.
Nach den vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober hat die Zentrale Wahlkommission (ZIK) nach der Bearbeitung von 100 Prozent der Wahlprotokolle eine Zwischenbilanz veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass acht politische Formationen in das..
Am 29. und 30. Oktober veranstaltet das Institut für Agrarökonomie eine internationale wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Gebiete im Kontext des Klimawandels“. Schwerpunkte des Forums im Sofia Expo..
Im Rahmen einer speziellen Zeremonie werden heute unseren Geigenvirtuosen Swetlin Russew und Lija Petrowa eine Stradivari-Geige aus dem Jahr 1716 und eine Guarneri-del-Gesù-Geige aus dem Jahr 1733 aus dem Besitz des bulgarischen Staates überreicht...