Das Verfassungsgericht hat ein Verfahren zur Anfechtung der Ergebnisse der Wahlen zur 51. Volksversammlung eingeleitet.
In einer Erklärung auf der Website des Verfassungsgerichts heißt es, das Verfahren sei auf Antrag von 58 Abgeordneten von der 50. Volksversammlung eingeleitet worden.
Unter Berufung auf die „allgemeine und vorherrschende öffentliche Meinung“ weisen die Abgeordneten darauf hin, dass „die Abhaltung der vorgezogenen Parlamentswahlen zur 51. Volksversammlungmit zahlreichen und unterschiedlichen Verstößen einherging, von denen einige den Charakter von Verbrechen hatten“.
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Die Ukraine muss verlässliche und stabile Sicherheitsgarantien als unabdingbare Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden erhalten, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme des bulgarischen Außenministeriums anlässlich des dritten Jahrestages..
Bei einem Brand während eines Konzerts der beliebten Band „DNA“, der gestern Abend in der Diskothek „Pulse“ in der Stadt Kočani im Osten..