Die Europäische Kommission (EK) verklagt Bulgarien und Rumänien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, weil sie ihren Verpflichtungen zur Abwassersammlung und -behandlung nicht vollständig nachgekommen sind.
Die beiden Länder haben im Rahmen der Kohäsionspolitik von erheblichen europäischen Fördermitteln profitiert, obwohl die Einhaltung der Richtlinie in erster Linie in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fällt, heißt es in dem Bescheid.
Die europäischen Vorschriften sehen vor, dass kommunales Abwasser gesammelt und behandelt werden muss, bevor es in die Umwelt eingeleitet wird, da es sonst die menschliche Gesundheit gefährden und Seen, Flüsse, Böden, Küstengewässer und das Grundwasser verschmutzen kann, heißt es in der Begründung.
Bulgarien hat es außerdem versäumt, einen endgültigen aktualisierten nationalen Energie- und Klimaplan vorzulegen und der Europäischen Kommission die vollständige Umsetzung der geänderten Kfz-Versicherungsrichtlinie in nationales Recht zu melden.
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