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Antiepidemische Maßnahmen in Bulgarien vom 15. bis 30. Juni

Foto: BGNES

Vom 15. bis zum 30. Juni sind in Bulgarien laut Anordnungen des Gesundheitsministers Kiril Ananiew folgende antiepidemische Maßnahmen einzuhalten:

Das Tragen von Schutzmasken oder anderen Mitteln zum Atem- bzw. Mundschutz im öffentlichen Personenverkehr, in öffentlichen Einrichtungen, Geschäften, Apotheken und medizinischen Einrichtungen bleibt weiterhin obligatorisch. An allen anderen öffentlichen Orten wird das Tragen einer Maske empfohlen.

Die Anforderungen an Desinfektion und Händehygiene, Nichtzulassung von Personen mit Symptomen akuter Atemwegserkrankungen in die Arbeitsräume, Einhaltung einer physischen Distanz von 1,5 m für Personen, die nicht zu einer Familie gehören, sowie Arbeit aus der Ferne sofern möglich, bleiben ebenfalls in Kraft.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus werden diejenigen, bei denen Covid-19 diagnostiziert wurde, nun 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Die bis zum 15. Juni erlassenen 28-Tage-Isolationsverordnungen werden auf Anordnung der Direktoren der regionalen Gesundheitsaufsichtsbehörden nach einer 14-tägigen Quarantäne und einem negativen Test für Covid-19 widerrufen. Besuche in Krankenhäusern sind nicht gestattet.

Outdoor- und Indoor-Sportveranstaltungen finden bei einer Sitzplatzbelegung von bis zu 50% und der Bedingung, dass nur jeder zweite Sitzplatz einer Reihe belegt wird, statt.

Bei einer Sitzplatzbelegung von bis zu 50% dürfen auch Kongresse, Konferenzen, Seminare, Ausstellungen sowie Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich Theatervorstellungen, Konzerte und Bühnenaufführungen abgehalten werden.




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