Bis zum 10. März müssen die Parteien und Koalitionen, die an den Parlamentswahlen teilnehmen, gemäß Art. 171, Abs. 2 des Wahlgesetzes beim Rechnungshof Informationen über ihre Spender, deren vollständigen Namen, Personenkennzahl und Anschrift sowie über Art, Zweck, Höhe oder Wert der getätigten Spenden einreichen. Die Namen juristischer Personen und Einzelunternehmer sowie Art, Zweck, Höhe oder Wert der gemachten Spenden müssen ebenfalls angeführt werden. Falls die Spenden den Mindestlohn übertreffen, muss die Herkunft der Mittel angegeben werden. Die Teilnehmer an den Parlamentswahlen müssen auch die Namen der Soziologie-, Werbe- und PR-Agenturen nennen, mit denen sie zusammenarbeiten.
Die Änderungen am Wiederaufbau- und Nachhaltigkeitsplan müssen spätestens bis zum 15.-20. Oktober übermittelt werden, damit die Europäische Kommission sie akzeptiert und Bulgarien keine Mittel verliert. Das gab Finanzministerin Ljudmila Petkowa..
Mehr als 250 Weine nehmen in diesem Jahr am 12. Festival für Wein und Kulturerbe „Augustiada“ in Stara Sagora teil. Es wird heute um 17.30 Uhr mit einer Parade der Anwärterinnen auf die Königin von Augustiada, Folkloregruppen und dem Verein..
Zum ersten Mal seit 38 Jahren hat der Bevölkerungsschwund in Bulgarien fast aufgehört. 2023 betrug der Bevölkerungsrückgang nur noch 0,3 Prozent oder 2.229 Personen. Das geht aus dem Bericht der Regierung über die Umsetzung der Strategie für..