Nach einer mehr als sechsstündigen Sitzung hat der Oberste Justizrat den Antrag des Justizministers der Übergangsregierung Janaki Stoilow auf eine vorzeitige Suspendierung von Generalstaatsanwalt Iwan Geschew als unzulässig zurückgewiesen. Die Debatte unter den Mitgliedern des Obersten Justizrates war, ob der Minister befugt ist, solche Signale zu übermitteln und ob es möglich ist, ein Disziplinarverfahren gegen den Generalstaatsanwalt einzuleiten. Eingebracht wurde der Vorschlag auf eine vorzeitige Absetzung des Generalstaatsanwalts unter anderem wegen rechtswidriger Offenlegung von Informationen, die mit speziellen Aufklärungsmitteln gewonnen wurden sowie wegen der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft in der Präsidentschaft nach Ausbruch der Antiregierungsproteste.
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