Drei politische Formationen haben beim Obersten Verwaltungsgericht Berufung gegen die von der Zentralen Wahlkommission erlassene Verordnung eingelegt, die Kontrollquittungen aus den Wahlgeräten bei den Wahlen für Präsident und Parlament per Hand auszuzählen. Die Ergebnisse der Auszählung sollen in Zusatzprotokollen festgehalten werden. Laut der Eingabe sei das nicht im Wahlgesetz vorgesehen und die Zentrale Wahlkommission würde dieses eigenmächtig ergänzen bzw. ändern.
Sollte die 100-prozentige Auszählung der Wahlzettel eingeführt werden, werde die Arbeit der Wahlvorstände stark behindert und die Abrechnung der Wahlergebnisse erschwert werden. Das wiederum könnte als Argument für eine Rückkehr zu den Papierwahlzetteln verwendet werden, argumentieren die politischen Parteien.
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