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Generalstaatsanwalt soll strenger kontrolliert werden

Foto: BGNES

Mechanismen für eine stärkere Kontrolle der Tätigkeit des Generalstaatsanwalts und der Verwaltungsleiter der Justizorgane einzuführen, beschlossen die Abgeordneten nach vierstündigen Debatten über die Änderungen zum Justizgesetz in erster Lesung. Ein anderer Text sieht vor, dass die Nationale Ermittlungsbehörde aus dem System der Staatsanwaltschaft herausgelöst und als unabhängiges Organ in der Justiz abgetrennt wird.  Der Chef der Untersuchung soll in bestimmten Fällen bei Ermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt und seinen Stellvertretern Staatsanwalt werden. Nach Einleitung eines Vorverfahrens muss der Leiter der Nationalen Ermittlungsbehörde den Obersten Justizrat über die vorübergehende Amtsenthebung des Generalstaatsanwalts informieren.



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