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Verfassungsgericht weist Klage gegen US-Reaktoren zurück

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Das Verfassungsgericht hat den Antrag der Abgeordneten der BSP und Wasrazhdane abgelehnt, die Entscheidung des 48. Parlaments, Verhandlungen über den Bau eines neuen Reaktors im Kernkraftwerk Kosloduj nach der AP 1000-Technologie aufzunehmen, für verfassungswidrig zu erklären. Die BSP und Wasrazhdane vertraten die Ansicht, dass die Entscheidung der Trennung von Exekutive und Legislative widerspreche. Außerdem werde das Wettbewerbsgebot verletzt, weil im Voraus eine US-Technologie festgelegt wird.
Der Parlamentsbeschluss wurde am 12. Januar mit den Stimmen der Abgeordneten von GERB-SDS, DPS, Demokratisches Bulgarien und „Bulgarischer Fortschritt“ verabschiedet. Dagegen hatten sich die BSP und Wasrazhdane erklärt. Die Abgeordneten von „Wir setzen die Veränderung fort“ enthielten sich der Stimme. 



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