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Entwurf zur Änderung des Ausländergesetzes angenommen

Foto: BGNES

Die angenommenen Änderungen zielen auf eine Synchronisierung mit den EU-Richtlinien ab.

Für Personen, die sich zwecks einer hochqualifizierten Beschäftigung im Land aufhalten, ist vorgesehen, dass sie nach den ersten 12 Monaten den Arbeitgeber und die Stelle wechseln können, ohne dafür eine andere Genehmigung als die „Blaue EU-Karte“ und einen regulären Reisepass zu benötigen.

Die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen als Saisonarbeiter werden geändert. Nachdem ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, kann sein Aufenthalt um bis zu 90 Tage verlängert werden.

Das Verfahren zur Beantragung eines Daueraufenthaltsrechts für Investoren wird optimiert.

Der Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im bulgarischen Hoheitsgebiet wird künftig als Aufenthalt im Schengen-Raum betrachtet, weshalb der Gesetzentwurf eine allgemeine Regelung für den Aufenthalt nach dem Schengener Grenzkodex vorsieht.




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