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„Strandscha-Kräutertee“ wurde in der EU zum geschützten Produkt

Foto: mzh.government.bg

Die Europäische Kommission hat den „Strandscha-Kräutertee“ offiziell in das Register der Produkte mit geografischer Angabe der Europäischen Union eingetragen.

Seit dem 3. Juni 2025 hat der einzigartige bulgarische Tee den Status eines Produkts mit geschützter Ursprungsbezeichnung.

Er wird aus den Blättern und Blüten einer Pflanze der Gattung Sideritis (Familie Lamiaceae) hergestellt. Der Anbau erfolgt ausschließlich auf Flächen mit geeigneter Lage und alkalischen Böden – im Gebiet der fünf Gemeinden im Strandscha-Gebirge: Malko Tarnowo, Primorsko, Sosopol, Sredez und Zarewo.

Der Strandscha-Kräutertee hat einen charakteristischen, leicht süßlichen Geschmack, ein feines aromatisches Bouquet und einen hohen Gehalt an Antioxidantien und Phenolverbindungen.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wird der Tee nicht nur als Getränk, sondern auch als natürliches Heilmittel mit nachgewiesenen antibakteriellen und antiviralen Eigenschaften verwendet.

Mit der Aufnahme des „Strandscha-Kräutertees“ in das Register verfügt Bulgarien nun über sechs geschützte Lebensmittel in der EU - drei mit geschützter Ursprungsbezeichnung („Strandscha-Honigtau“, „bulgarischer Joghurt“, „bulgarischer weißer Salzlakenkäse“) und zwei mit geschützter geografischer Angabe („Gornoorjachowski sudschuk“, „bulgarisches Rosenöl“) sowie sieben Erzeugnisse, die typische traditionelle Spezialitäten sind.


Redakteur: Miglena Iwanowa

Übersetzt und veröffentlicht von Rossiza Radulowa

Foto: mzh.government.bg



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