Das Finanzministerium finanziert keine Gehälter von Mitarbeitern in kommunalen und privaten Unternehmen, sondern Tätigkeiten, die im Staatshaushaltsgesetz, im Straßenverkehrsgesetz und in der Verordnung über die Bedingungen und das Verfahren für die Gewährung von Mitteln für Ausgleichszahlungen und Subventionen festgelegt sind.
Die Bürgermeister der Gemeinden sind für die Verwaltung der ihnen durch die Verordnung zugewiesenen Mittel, für die Kontrolle der für den öffentlichen Personenverkehr abgeschlossenen Verträge und für die Einhaltung der
Haushaltsdisziplin gemäß dem Gesetz über die öffentlichen Finanzen verantwortlich.
Es liegt in der Zuständigkeit jedes Bürgermeisters, die Höhe der Vergütung und die Finanzierung der Ausgaben sowie die finanzielle Verwaltung der Mittel der von ihm geleiteten kommunalen Unternehmen und deren Tätigkeiten festzulegen, so das Finanzministerium.
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